Fakten und FAQ zur Afrikanischen Schweinepest

ein grüner Würfel mit einem weißen Fragezeichen und ein roter Würfel mit einem weißen Ausrufezeichen.

© Tony Hegewald/Pixelio.de

Ist die Seuche auf den Menschen übertragbar? Wie verbreitet sich das Virus? Kann ich Fleisch von Wildschweinen noch essen? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet.
Durch die Informationen lassen sich wichtige Verhaltensweisen ableiten, Ängste abbauen und Rückschlüsse ziehen.

Fakten zur ASP

  • Das ASP-Virus befällt ausschließlich Wild- und Hausschweine. Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren.
  • Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die ASP.
  • Das ASP-Virus ist sehr resistent und überlebt im Boden über ein Jahr, in Schlachtkörpern und Blut ist das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang vermehrungsfähig. Einmal ausgebrochen verbleibt das Virus für einen langen Zeitraum in den Jagdrevieren.
  • Die Erkrankung an der ASP bedeutet für jedes betroffene Stück Schwarzwild großes Tierleid! Die Krankheit verursacht starke Symptome und endet zu fast 100 Prozent tödlich.

Einschleppungswege

  • Der Mensch ist der entscheidende Verbringungsvektor. Werden kontaminierte Lebensmittel (z. B. verunreinigte Wurstsemmel) weggeworfen und von Wildschweinen gefressen, kann dies zu einer ASP-Infektion führen. Daher kann die Seuche sogar über hunderte Kilometer mit dem Menschen "mitreisen".
  • Die Seuche kann jederzeit und in jedem Jagdrevier mit Schwarzwildvorkommen ausbrechen.
  • Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung der ASP zunächst in die bayerische Schwarzwildpopulation ist damit größer als ein Ersteintrag bei Hausschweinen (FLI).

Der Hegeauftrag beinhaltet die Erhaltung eines gesundes Wildbestands

Die Jägerschaft kann einen wichtigen Beitrag zur Seuchenprävention leisten:

  • Durch Aufklärung können Jägerinnen und Jäger die Mitbürger sensibilisieren.
  • Schwarzwildbestand deutlich reduzieren: Das Landwirtschaftsministerium hat dazu das "Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild" veröffentlicht. Es eröffnet weitreichende Spielräume für regionalspezifische Lösungen. Die Staatsregierung stellt den Revierinhabern eine Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die nicht zur Aufzucht notwendig sind, zur Verfügung.
  • Aufmerksamkeit im Revier ist nötig, insbesondere Auffälligkeiten sind dem Veterinäramt zu melden. Probennahmen bei Fallwild und Totfundmeldung sind wichtig, auch dazu stellt die Staatsregierung eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung.
  • Erhöhte Vorsicht ist bei Jagdreisen in die Befallsgebiete geboten. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen aus diesen Regionen ist verboten. Im Übrigen sind die gesetzlichen Beschränkungen streng zu beachten.

FAQ zur Afrikanischen Schweinepest

Allgemeine Informationen

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

  • Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
  • Die Erkrankung ist für die infizierten Tiere mit großem Tierleid verbunden. Die Sterblichkeit bei der ASP liegt bei nahezu 100 %. Der Tod kann nach sehr heftigen Symptomen binnen weniger Tage eintreten.
  • Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Woher kommt die Afrikanische Schweinepest?

  • Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des ASP-Virus befindet sich auf dem afrikanischen Kontinent.
  • Die Einschleppung nach Osteuropa erfolgte vermutlich 2007 über den Schwarzmeerhafen Poti nach Georgien. Die weitere Verbreitung auf dem europäischen Kontinent über die Trans-Kaukasischen Länder nach Russland, Weißrussland und die Ukraine bis in die EU-Staaten kann auf der Ausbreitungsanimation des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) nachvollzogen werden

Ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen gefährlich?

Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, auch nicht beim Verzehr von infiziertem Fleisch.

Kann Fleisch von Haus- und Wildschweinen weiterhin unbedenklich verzehrt werden?

Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar, weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über den Kontakt mit Tieren. Schweinefleisch (von Haus- und Wildschweinen) kann daher nach wie vor unbedenklich verzehrt werden.

Gibt es einen Impfstoff?

An der Entwicklung eines Impfstoffes wird aktuell geforscht, derzeit steht jedoch kein Impfstoff zur Verfügung.

Worin unterscheiden sich die Klassische Schweinepest (KSP) und die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

  • ASP-Virus und KSP-Virus unterscheiden sich genetisch grundlegend voneinander. Die Krankheitserscheinungen und die möglichen Übertragungswege sind bei beiden Schweinepest-Arten aber sehr ähnlich. Aufgrund des klinischen Krankheitsbildes lassen sich die beiden Krankheiten nicht unterscheiden.
  • Auch die Bekämpfungsstrategien im Falle eines Ausbruches bei Hausschweinen sind aufgrund der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen sehr ähnlich (Bestandskeulungen und Einrichtung von Restriktionsgebieten). Wesentlicher Unterschied ist, dass gegen die ASP bisher kein geeigneter Impfstoff entwickelt werden konnte. Dies liegt hauptsächlich daran, dass das ASP-Virus außerordentlich komplex ist und es im Wirt nicht zur Bildung neutralisierender (d.h. das Virus unschädlich machender) Antikörper kommt. Darüber hinaus besitzt es die Fähigkeit die Immunantwort des Wirtes zu unterlaufen.
  • Gegen die KSP hingegen ist sowohl für Hausschweine als auch für Wildschweine ein markierter Impfstoff zugelassen, der aber nur unter den besonderen gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft und mit Genehmigung der zuständigen Behörden angewendet werden darf.

Welche Symptome zeigen erkrankte Wild- und Hausschweine, wie verläuft die Krankheit?

  • Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome (Inkubationszeit) beträgt 2 bis 15 Tage. In der Regel zeigen erkrankte Tiere nach 4 Tagen erste Symptome.
  • Schwere aber unspezifische Symptome können sein:
    • Blutungsneigungen (Blutiger Durchfall, Nasenbluten, Hautbluten)
    • hohes Fieber
    • Fressunlust
    • Atemstörungen
    • Magen-Darm-Symptome
    • Bewegungsstörungen
    • verringerte Fluchtbereitschaft
    • Desorientiertheit
    • Hautverfärbungen, insbesondere bei Erregung
    • Beim Hausschwein können Blauverfärbungen der Haut (Zyanosen) beobachtet werden.
  • Die Erkrankung führt in fast allen Fällen zum Tod des erkrankten Schweines innerhalb weniger Tage

Wie wird der Erreger der Afrikanischen Schweinepest übertragen?

  • Die Ansteckung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, Lebensmittel oder Speiseabfälle. Besonders hoch ist die direkte Übertragung über Gewebereste, Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten (z. B. Blut) infizierter Tiere. Kleinste Tropfen reichen hier für eine Infektion aus.
  • Das Virus bleibt während des Verwesungsprozesses von Kadavern über mehrere Monate infektiös.
  • Das Virus überlebt auch in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Fleisch sowie in Wurstwaren mehrere Wochen bis Jahre. Es kann daher durch mitgeführte und unachtsam weggeworfene kontaminierte Lebensmittel / Speisereste verbreitet werden.
  • Spontane Infektionssprünge der ASP über größere Distanzen hinweg können auf die Entsorgung infizierter Lebensmittel zurückgeführt werden. Daher geht besonders von Parkplätzen an Fernverkehrsrouten und Picknickplätzen im Wald ein hohes Risiko aus. Dort können sich Wildschweine mit dem Virus infizieren und die Seuche weiterverbreiten.
  • Darüber hinaus spielen noch weitere durch den Menschen verursachte Übertragungswege eine Rolle. Personen, die mit infizierten Tieren in Kontakt gekommen sind, können das Virus durch Fahrzeuge oder kontaminierte Ausrüstungs- und Arbeitsgegenstände der Jagd, der Land- und Forstwirtschaft verbreiten.
  • Im ursprünglichen Verbreitungsgebiet der ASP, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und einigen Mittelmeerländern kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden. Diese Lederzecken kommen in Mitteleuropa jedoch nicht vor.

Können sich neben Schweinen auch andere Tiere mit dem Virus anstecken?

Nein, es können sich ausschließlich Schweine, d.h. Wild- und Hausschweine mit dem ASP-Virus infizieren.

Können Raubtiere und Aasfresser (zum Beispiel Fuchs, Krähe) das Virus weiter verbreiten?

  • Laut Friedrich-Loeffler-Institut spielen Vögel und Raubtiere keine Rolle bei der Ausbreitung der ASP über größere Entfernungen.
  • Es besteht jedoch zumindest ein lokales Risiko der möglichen Einschleppung des ASP-Erregers in Schweinebestände durch Aasfresser infolge einer Verschleppung von Kadaverteilen über kürzere Distanzen.
    Dem kann aber mit einem Zaun entsprechend entgegengewirkt werden. Das Risiko einer Einschleppung durch Vögel kann z. B. durch unattraktive Anlagen und schwer zugängliches Futter reduziert werden.
  • Neben dem Verschleppen können Aasfresser auch ASP kontaminierte Kadaverteile aufnehmen. Die Darmpassage überlebt das Virus jedoch nicht.

Warum hat die Wildschweindichte einen Einfluss auf die Ausbreitung der Afrikanische Schweinepest?

  • Wildschweine sind in der freien Wildbahn ein wesentlicher tierischer Überträger der ASP. Durch direkten (Tier zu Tier) oder indirekten Kontakt (zum Beispiel Lebensmittel oder Speiseabfälle, mit dem Virus behaftete Gegenstände) kann sich die ASP innerhalb der Wildschweinpopulation schnell ausbreiten.
  • Durch ihr Wanderverhalten können Wildschweine teils erhebliche Distanzen zurücklegen und so das Virus verbreiten. Wildschweine sind hervorragende Schwimmer, breite Flüsse stellen für sie auch keine Hindernisse dar.
  • Je höher die Wildschweindichte, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch die Aufnahme kontaminierter Lebensmittel und auch des Kontakts zwischen erkrankten und gesunden Wildschweinen. Durch eine geringere Population wird die Möglichkeit das Virus weiterzutragen deutlich gemindert und gesunde Wildschweine vor einer Infektion bewahrt.

Was kann jeder Einzelne tun, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern?

  • Das achtlose Wegwerfen von Lebensmitteln / Speiseresten selbst in kleinen, Mengenn kann katastrophale Folgen haben. Ungesicherte, für Wildschweine frei zugängliche Mülltonnen stellen ein extrem hohes Gefährdungspotential dar. Daher sollten die folgenden Hinweise dringend beachtet werden:
    • Verfüttern Sie keine Speisereste an Haus- und Wildschweine
    • Entsorgen Sie ihre Lebensmittel / Speisereste nicht in der Natur, im Wald oder in ungeschlossenen und nicht befestigten Mülltonnen, sondern nehmen Sie diese wieder mit nach Hause
  • Informieren Sie die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder den lokalen Jäger, wenn sie ein totes Wildschwein in der Natur gefunden haben. Berühren Sie den Kadaver nicht.

Was können Landwirte und private Schweinehalter tun, um eine Einschleppung zu verhindern?

Verhaltenshinweise sowie Tipps zur Biosicherheit gibt es unter dem folgenden Link.

Darf ich noch im Wald spazieren gehen?

  • Ja. Die allgemein gebotene Vorsicht gegenüber Wildtieren ist jedoch zu beachten.
  • Im Falle eines Ausbruchs der ASP beim Wildschwein können im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung für bestimmte Bereiche ggf. Betretungsverbote angeordnet werden.

Was muss ich tun, wenn ich ein totes Wildschwein finde?

  • Bei tot aufgefundenen Wildschweinen, sog. Fallwild, kann der Verdacht einer ASP-Erkrankung bestehen.
    • Berühren Sie den Kadaver daher nicht,
    • prägen Sie sich den Fundort gut ein (wenn möglich Ermittlung von GPS-Koordinaten z. B. mittels Smartphone), ggf. machen Sie ein Bild der Fundstelle
    • und melden Sie den Fund bitte unverzüglich der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder dem lokalen Jäger.

Was muss ich tun, wenn mein Hund Kontakt zu potenziell ASP infektiösem Material (z. B. Wildschweinkadaver) hatte?

  • Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und Hunde ungefährlich, allerdings kann das Virus durch Kontakt von Mensch und Hund auf Schweine übertragen werden.
  • Der Fund eines Wildschweinkadavers sollte umgehend der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) gemeldet werden.
  • Hunde sollten bei Verdacht auf Kontakt mit infektiösem Material gründlich mit Hundeshampoo oder Seifenwasser gewaschen werden. Auch die Hundebox etc. sollte nach dem Transport gesäubert werden.
  • Kleidung und zur „Hundewäsche“ benutzte Tücher sollen bei 60 Grad mit Waschmittel in der Waschmaschine gereinigt werden.

Zu welchen Maßnahmen führt ein Ausbruch der ASP in Bayern?

  • Die Einschleppung der ASP nach Bayern hat Folgen für Tiergesundheit und Handel.
  • Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt der EU-Tiergesundheitsrechtsakt und die der Bundesverordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor.
  • Wird ein Seuchenherd in einem Hausschweinebetrieb festgestellt, so würde der gesamte Bestand getötet und unschädlich beseitigt. Darüber hinaus würden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden.
  • Handelsrestriktionen und Vermarktungsbeschränkungen für Hausschweine, Fleisch und Fleischerzeugnisse von Haus- und Wildschweinen sind in den betroffenen Gebieten die unmittelbare Konsequenz, auch wenn das Virus bei Wildschweinen festgestellt wurde.
  • Wird die ASP bei einem Wildschwein festgestellt, werden um den Fundort so genannte ASP-Restriktionszonen festgelegt. Die Jägerschaft muss in ASP-Restriktionszonen mit erheblichen Einschränkungen bei der Jagdausübung insgesamt rechnen.

Informationen für Jäger

Welchen Beitrag kann die Jägerschaft zur Seuchenprävention leisten?

  • Das Schwarzwild ist in der freien Wildbahn der wichtigste tierischen Überträger der ASP. Deshalb ist die Reduktion der Schwarzwildbestände ein wesentlicher Beitrag der Seuchenprävention. Das Landwirtschaftsministerium hat dazu das „Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild“ veröffentlicht. Es eröffnet der Jägerschaft weitreichende Spielräume für regionalspezifische Lösungen.
  • Im Revier ist besondere Aufmerksamkeit gefordert, um verendete Wildschweine schnellstmöglich aufzufinden.
  • Bei der Erlegung und Versorgung von Wildschweinen gilt ein verstärktes Augenmerk auf die Feststellung bedenklicher Merkmale sowie die Durchführung von Hygienemaßnahmen.
  • Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Mitbürger.
  • Die Staatsregierung gewährt allen Revierinhabern und Revierinhaberinnen eine Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild, ausgenommen sind die für die Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere.
  • Auch für die Probennahme bei Fallwild und bei erlegtem Schwarzwild, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare Auffälligkeiten zeigen, gewährt die Staatsregierung eine Aufwandsentschädigung

Was sollte die Jägerschaft bei der Schwarzwildjagd beachten?

Für die ASP-Seuchenprävention ist die Einhaltung von umfassenden Hygienemaßnahmen bei der Erlegung von Schwarzwild, besonders im Hinblick auf Aufbrüche (Innereien), sehr wichtig.

  • Tragen Sie möglichst Gummihandschuhe beim Aufbrechen.
  • Verunreinigungen von Jagdkleidung, Jagdausrüstung und Schuhwerk mit Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild sollten vermieden werden. Bei Verunreinigung oder Kontakt sollten Kleidungsstücke bei 60° gewaschen werden, Ausrüstung sollte gründlich gereinigt werden.
  • Besondere Vorsicht und Hygiene ist mit Gegenständen, die Kontakt mit Blut hatten, geboten, da insbesondere der Schweiß infizierter Schweine hoch ansteckend ist.
  • Wechseln Sie Stiefel oder Schuhe am Auto, um Kontaminationen des Autoinnenraums zu vermeiden.
  • Verarbeitungsrückstände (Schwarten, Knochen etc.) sollten fachgerecht entsorgt und nicht im Revier belassen werden.
  • Brechen Sie möglichst in der Wildkammer oder an einem zentralen Aufbrechplatz auf.
  • Erkundigen Sie sich, ob in ihrem Landkreis Konfiskattonnen zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Jäger, die Kontakt zu Schweinehaltungen haben gilt:
    • Betreten Sie die Anlagen nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion!
    • Hunde und jagdliche Ausrüstung sind niemals in die Schweinehaltung mitzuführen!
    • Schwarzwild und Schwarzwildprodukte sind niemals in schweinehaltende Betriebe zu verbringen!

Im Revier ist darüber hinaus ein besonderes Augenmerk auf das Auffinden von Fallwild zu legen.

Was hat die Jägerschaft beim Aufbrechen, Transport und beim Totfund zu beachten?

  • Da das Blut infizierter Tiere besonders ansteckend ist, sollten vor allem im Hinblick auf Aufbruchmaterial, Wildabfälle und exponierte Gegenstände Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen getroffen werden. Typische Gegenstände sind z. B. Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Beim Transport von erlegtem Schwarzwild und Kadavern kann es sich empfehlen, flüssigkeitsdichte Transportbehältnisse zu verwenden.
  • Besonderes aufmerksam sollten Jäger beim Aufbrechen von Schwarzwild und der Begutachtung der Organe sein. Bei erkrankten Tieren sollte auf folgende bedenkliche Merkmale geachtet werden:
    • Vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten
    • Vergrößerte Milz
    • feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen an Organen, Haut oder Unterhaut
    • Lunge und Atemwege können mit Schaum gefüllt sein
  • Bei Verdachtsfällen sollten Proben über die untere Veterinärbehörde des Landratsamts beim LGL eingesandt werden, um eine Erkrankung zweifelsfrei bestätigen oder ausschließen zu können Die Staatsregierung gewährt hierfür eine Aufwandsentschädigung.

Je früher ein ASP-Ausbruch bei Wildschweinen erkannt wird, desto effizienter können Bekämpfungsmaßnahmen durch die Veterinärverwaltung eingeleitet werden.

  • Achten Sie daher vermehrt auf auftretendes Fallwild und melden Sie tot aufgefundene Wildschweine an das Tierfund-Kataster unter https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php. Das zuständige Veterinäramt wird dadurch automatisch informiert und kann weiterführende Maßnahmen in die Wege leiten.
  • Das Fallwildmonitoring ASP fungiert als Frühwarnsystem. Für die Beprobung verendet aufgefundener, auffällig erlegter und verunfallter Wildschweine (Fallwildmonitoring) wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Was ist bei Jagdreisen zu beachten?

  • Es wird davon abgeraten, Jagdreisen in Gebiete anzutreten, die von der ASP betroffen sind. In den Bundesländern Brandenburg und Sachsen ist die ASP insb. entlang der polnischen Grenze weit verbreitet. Daneben tritt die ASP auch in Mecklenburg-Vorpommern auf. Ebenso ist die Tierseuche in vielen osteuropäischen Staaten (u. a. Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien) flächig verbreitet.
  • Unverarbeitete Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte bergen ein erhebliches Risiko, die ASP weiterzuverbreiten.
  • Nach Teilnahme an Jagden in ASP-Gebieten ist besonderer Wert auf hygienische und desinfizierende Maßnahmen zu legen.
  • Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten.
  • Es ist verboten, lebende Wildschweine, Wildschweinefleisch und -erzeugnisse aus betroffenen Gebieten nach Deutschland mitzubringen.

Weiterführende Informationen:

Weiter Informationen zu Schwarzwild und Schwarzwildmanagement

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